Die Diakonie hilft – helfen Sie mit!

Im Mittelpunkt unserer diakonischen Arbeit stehen Menschen, die Hilfe benötigen. Wir beraten, betreuen und behandeln ältere, kranke oder pflegebedürftige Menschen. Doch unsere alternde Gesellschaft stellt stetig neue Anforderungen an die Leistungen, die wir erbringen. Deshalb schauen wir über den Tag hinaus und entwickeln mit Alltagshilfen, Tagespflegeangeboten und neuartigen, ambulant betreuten Wohnformen im Quartier  zukunftsfähige Angebote.

Manche dieser Projekte und Hilfsangebote lassen sich allerdings nur durch Spenden finanzieren. Deshalb bitten wir Sie um Ihre Mithilfe. Mit Ihrer Spende tragen Sie dazu bei, dass wir auf sich verändernde Bedürfnisse älterer, in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkter Menschen mit zeitgemäßen Angeboten reagieren können. Vielen Dank!

Schutz der Würde betreuungs- und pflegebedürftiger Menschen 

Beim Thema „Spenden“ ist das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) zu beachten, mit dem der Gesetzgeber die Würde betreuungs- und pflegebedürftiger Menschen schützt. So dürfen wir Geldspenden und Geschenke (auch von Angehörigen) generell nicht annehmen, sobald Sie von uns Betreuungs- oder Pflegeleistungen erhalten. 

Damit soll z.B. verhindert werden, dass die Hilf- oder Arglosigkeit pflegebedürftiger Menschen von Betreuungs- und Pflegedienstleistern ausgenutzt wird. Auch eine bevorzugte Behandlung von Spendern soll damit ausgeschlossen werden.

Einzelspenden bis zu 35 Euro

Zu dem oben beschriebenen Grundsatz gibt es aber Ausnahmen, die Ihnen das Spenden ermöglichen, auch wenn Sie von unseren Mitarbeitenden betreut oder gepflegt werden: Erlaubt sind geringwertige Aufmerksamkeiten und Einzelspenden im Wert von bis zu 35 Euro. Bei mehrmaligen Spenden eines Spenders darf ein jährlicher Gesamtwert von 100 Euro nicht überschritten werden. 

Sie möchten eine größere Summe spenden?

Sie möchten eine größere Summe für ein konkretes Projekt der Diakoniestationen Kassel spenden? Das freut uns sehr! Ausnahmegenehmigungen sind im Einzelfall möglich. Sie müssen dazu im Vorfeld beim Regierungspräsidium Gießen als der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde einen formlosen Antrag stellen. Sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an. Spenden dürfen wir dann entgegennehmen, wenn Sie oder Ihre Angehörigen aktuell keine Leistungen der Diakoniestationen Kassel in Anspruch nehmen. Testamentarische Zuwendungen dürfen wir nicht annehmen, sehr wohl aber Spenden von Angehörigen, wenn die von uns gepflegte oder betreute Person bereits verstorben ist. Eine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt stellen wir Ihnen dann selbstverständlich aus. Erlaubt ist zudem eine anonyme Spende, für die wir allerdings keine  Zuwendungsbestätigung ausstellen können.

Sie haben weitere Fragen zum Thema „Spenden“? 

Dann beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch. Weitere Infos gibt es telefonisch bei uns unter der Rufnummer (0561) 707 36 - 10 oder auf der Info-Seite des Regierungspräsidium Gießen unter https://rp-giessen.hessen.de/soziales/hessische-betreuungs-pflegeaufsicht/annahme-von-spenden