Schutzkonzept
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die Bundesrepublik eine entsprechende EU-Verordnung in nationales Recht um. Insbesondere strafrechtlich relevante Vorkommnisse sollen so ohne die Gefahr von Repressionen gemeldet werden können. Neben dem üblichen Beschwerdemanagement haben wir für Sie eine interne Meldestelle im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet. Sie können dort einfach und schnell Meldungen abgeben und sind dabei geschützt.
Hier können Sie Informationen über mögliche Verstöße im Sinne des HinSchG melden - vertraulich oder anonym. Sie gelangen dort zu ausführlichen Informationen – u.a. auch zur wahlweisen Möglichkeit einer Meldung an die externe Meldestelle des Bundes. Über den „Melden“-Button gelangen Sie zu einem Beitrag „Wichtig zu wissen“. Dort ist ausführlich beschrieben, welche Meldungen in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen und welche nicht.
Unser Hinweisgeberschutzsystem wird bei einem externen Anbieter, der Rechtanwaltsgesellschaft Curacon im Internet bereitgestellt, so dass höchster Datenschutz und Anonymität gewährleistet werden können. Die Rechtsanwälte von Curacon werden Ihre Meldungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls mit Ihnen über den digitalen Meldekanal kommunizieren – etwa für Rückfragen. Sollte Ihre Meldung begründet sein, werden wir schnell geeignete Maßnahmen ergreifen, um die festgestellten Verstöße zu beheben.