Das können Sie erwarten - Unser Beratungsangebot im Einzelnen
Pflegeberatung in Kassel, Baunatal und dem Umfeld
Sie erbringen die Pflege selbst, beziehen Geldleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz und müssen eine Pflegeberatung (Beratungsbesuch) durch eine Pflegeeinrichtung abrufen.
Nach § 37.3 des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) müssen Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, regelmäßig Beratungsbesuche durch zugelassene Pflegeeinrichtungen gegenüber der Pflegekasse nachweisen. Unsere Einrichtung ist für diese Aufgabe zugelassen. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, unsere Pflegeberaterinnen besuchen Sie gerne.
Pflegekurse für Kassel, Baunatal und das Umfeld
Sie möchten Kenntnisse und Fertigkeiten für die Pflege von Angehörigen und Freunden erwerben
An verschiedenen Standorten in Kassel und Baunatal führen wir Kurse „Zu Hause pflegen“ in Zusammenarbeit mit der Barmer Ersatzkasse durch. Wir vermitteln pflegenden Angehörigen und an ehrenamtlicher Pflegetätigkeit interessierten Personen Kenntnisse und Grundfertigkeiten für die häusliche Pflege und Betreuung. Nach Durchlaufen eines Grundkurses können auch weiterführende Aufbaukurse besucht werden. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos.
In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Demenz und Angehörige – ZEDA bieten wir spezielle Kurse für die Pflege Demenzkranker an.
Schulung und Beratung im häuslichen Umfeld
Sie pflegen Ihre Angehörigen selbst und möchten individuelle und praxisnahe Pflegeberatung vor Ort in Anspruch nehmen.
Wir beraten Sie zu Hause, geben Tipps und Anregungen zur Erleichterung der Pflegesituation und üben mit Ihnen Pflegeverrichtungen ein. Die Schulung dauert in der Regel bis zu 120 Minuten und wird nur von hierfür speziell ausgebildetem Personal durchgeführt. Die Pflegekassen übernehmen auf Antrag die Kosten für diese Leistung.
Verhinderungspflege – ein Angebot für pflegende Angehörige
Sie pflegen Ihre/n Angehörige/n selbst und möchte oder müssen einmal eine Auszeit nehmen.
Bei Ausfall der Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen sichern wir gerne die Weiterführung der pflegerischen Versorgung durch Ersatz- oder Verhinderungspflege.
Wenn Sie Sach- oder Geldleistungen der Pflegeversicherung beziehen, besteht ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber der Pflegekasse für die Dauer von bis zu 4 Wochen im Jahr und in Höhe von bis zu 1.510 €. Verhinderungspflege lässt sich auch in mehreren kleinen Einheiten und stundenweise aufteilen.
Siehe auch Verhinderungspflege 39 SGB XI
Gesprächsgruppe für Angehörige
Sie suchen den Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen
Unter fachlicher Moderation bieten wir eine Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige an.
Hier besteht die Möglichkeit zum Austausch über die besondere Lebenssituation mit pflegebedürftigen Angehörigen und zu gegenseitigen Entlastung.



